Recargo de equivalencia: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
Recargo de equivalencia ist ein Händler-Sonderregime: zusätzlicher Aufschlag 5,2 % (bei 21 % IVA), 1,4 % (10 %) und 0,5 % (4 %) auf Einkäufe; kein Vorsteuerabzug, dafür vereinfachte Steuerabführung. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu Recargo de equivalencia
Recargo de equivalencia im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Recargo de equivalencia.
Recargo de equivalencia = Zuschlag-Regime für bestimmte Einzelhändler.
Zusatzsätze: 5,2 % auf 21 % IVA, 1,4 % auf 10 %, 0,5 % auf 4 % beim Wareneinkauf.
Kein Vorsteuerabzug; Lieferant weist Recargo auf Rechnung aus; Händler führt pauschal ab.
Nicht verwechseln mit: Regimen simplificado; Regimen general IVA; IGIC Händlerregime.
Steve Baka
Definition
Der Recargo de equivalencia ist ein besonderes IVA-Regime für Einzelhändler (comerciantes minoristas), die Waren an Endverbraucher verkaufen und keine vollständige Rechnungslegung führen.
Beim Einkauf zahlen sie neben dem IVA einen zusätzlichen Recargo: 5,2 % bei Ware mit 21 % IVA, 1,4 % bei 10 %, 0,5 % bei 4 %. Der Lieferant weist beides auf der Einkaufsrechnung aus.
Im Gegenzug dürfen Händler im Recargo-Regime keinen Vorsteuerabzug geltend machen – die Abführung erfolgt vereinfacht über den aufgeschlagenen Betrag.
Steve Baka
Wann relevant
Relevant für kleine Läden, Kioske, Marktstände auf Mallorca ohne Buchführungspflicht.
Nicht für Dienstleister, Freiberufler, Großhandel oder Unternehmen mit voller Buchführung.
Wahl bei censal-Anmeldung (036/037) oder Wechsel aus dem general regime.
Steve Baka
Steuerfolgen
Einkauf: IVA + Recargo an Lieferant zahlen; kein Vorsteuerabzug in 303.
Verkauf: IVA auf Endpreis an Kunden; Recargo-Anteil wird periodisch abgeführt.
Wechsel in general regime möglich, aber mit Fristen und Bindungsregeln.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Modelo 303 weiterhin periodisch – vereinfachte Anwendung im Recargo-Regime.
Censal-Angabe des Regimes bei Anmeldung oder Änderung.
Wechsel des Regimes: censal-Modifikation und ggf. Übergangsregeln beachten.
Steve Baka
Unterlagen
Einkaufsrechnungen mit ausgewiesenem IVA und Recargo de equivalencia.
Verkaufsnachweise ( auch vereinfacht).
Censal-Bestätigung des gewählten IVA-Regimes.
Steve Baka
Typische Fehler
Recargo-Regime wählen und trotzdem Vorsteuer in 303 abziehen.
Dienstleistungs-Umsätze im Recargo-Regime behandeln – unzulässig.
Recargo-Sätze verwechseln (5,2/1,4/0,5 nicht mit IVA-Sätzen 21/10/4 gleichsetzen).
Lieferant stellt Rechnung ohne Recargo, obwohl Kunde im Regime ist.
Steve Baka
Abgrenzung
Abgrenzung general regime: voller Vorsteuerabzug vs. Recargo-Pauschale.
Abgrenzung simplificado: andere Vereinfachung, nicht identisch mit Recargo.
Abgrenzung Autónomo-Dienstleister: Recargo nur für qualifying Einzelhandel.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu Recargo de equivalencia
Für Recargo de equivalencia sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
Recargo-Sätze: Zuschlag auf Einkauf: 5,2 % bei 21 % IVA, 1,4 % bei 10 %, 0,5 % bei 4 % Ware. Wert/Regel: 5,2 % / 1,4 % / 0,5 %. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Recargo-Sätze. Verifiziert am 2026-07-06.
Kein Vorsteuerabzug: Im Recargo de equivalencia kein IVA-Vorsteuerabzug – vereinfachte Abführung über Recargo. Wert/Regel: Ausgeschlossen. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Kein Vorsteuerabzug. Verifiziert am 2026-07-06.
Zielgruppe: Regime für comerciantes minoristas ohne volle Rechnungslegung, nicht für Dienstleister. Wert/Regel: Einzelhändler. Quelle: boe.es, Zielgruppe. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu Recargo de equivalencia
Verwandte Glossar-Einträge: IVA, Modelo 303, Autonomo, Rechnung mit IVA.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu Recargo de equivalencia
Für Recargo de equivalencia werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria (offizielle Quelle), BOE - Ley 37/1992 IVA (BOE), Agencia Tributaria (offizielle Quelle).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 303 Quartalsfrist für IVA
Modelo 130 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 130 Quartalsfrist für Selbständige in direkter Gewinnermittlung
Cuál es el plazo para presentar la declaración censalAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 036/037 vor Tätigkeitsbeginn
Agencia Tributaria - IVAAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 390 als IVA-Jahreszusammenfassung
BOE - Ley 37/1992 IVABOE. Konsolidierte gesetzliche Grundlage der spanischen Umsatzsteuer IVA.
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu allgemeinen IRNR-Steuersätzen ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zum 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienerwerb von Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propioAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur zugerechneten Immobilienrente bei Eigennutzung durch Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Anleitung zu Modelo 210.
Häufige Fragen
Was klärt Recargo de equivalencia in der Praxis?
Recargo de equivalencia klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei Recargo de equivalencia?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für Recargo de equivalencia maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit Recargo de equivalencia zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind IVA, Modelo 303, Autonomo, Rechnung mit IVA. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte Recargo de equivalencia fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
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