IBI: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
IBI basiert auf valor catastral mit kommunalem Steuersatz; Palma 2025 typischerweise Einzug Sept–Nov; separate Pflicht zu IRPF/IRNR. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu IBI
IBI im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI).
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche spanische Grundsteuer der Gemeinde.
Bemessungsgrundlage: valor catastral × Steuersatz Ayuntamiento.
Unabhängig von IRPF/IRNR; Schuldner ist Eigentümer laut catastro.
Nicht verwechseln mit: IRNR renta imputada; ITP; Plusvalía.
Steve Baka
Definition
IBI: kommunale Steuer auf Immobilienbesitz (Real Decreto Legislativo 2/2004).
Valor catastral als Basis; Bonifikationen für Wohnzwecke möglich.
Jährliche Rechnung Ayuntamiento.
Steve Baka
Wann relevant
Jeder Immobilieneigentümer Mallorca/Palma.
No residentes und residentes gleichermaßen.
Leerstand befreit nicht von IBI.
Steve Baka
Steuerfolgen
Steuer = valor catastral × tipo impositivo (Palma ca. 0,3–0,6 % je nach Objekt).
Abzugsfähig bei Vermietung als Werbungskosten IRNR/IRPF.
Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Palma: Zahlungsfrist typisch September–November; auch fraccionamiento möglich.
SEPA oder Banküberweisung laut Bescheid.
Neuerwerb: erste Rechnung nach catastral-Update.
Steve Baka
Unterlagen
Referencia catastral, IBI-Bescheid, escritura.
Bankverbindung Ayuntamiento.
Nachweis Zahlung für IRNR-Abzug.
Steve Baka
Typische Fehler
Steve Baka
Abgrenzung
Abgrenzung IRNR: Einkommensteuer AEAT.
Abgrenzung plusvalía: einmalig bei Verkauf.
Abgrenzung tasa basura: Müllgebühr separat.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu IBI
Für IBI sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
IBI Palma Steuerpflicht nach Eigentümerstellung am 1. Januar: Die Sede electrónica de Palma nennt für IBI, dass die Person mit der maßgeblichen Rechtsstellung am 1. Januar den Gesamtbetrag für dieses Steuerjahr zahlen muss; der neue Eigentümer zahlt ab dem folgenden Jahr. Wert/Regel: 1. Januar. Quelle: Ajuntament de Palma, IBI.01 - Impuesto de Bienes Inmuebles. Información del impuesto. Verifiziert am 2026-07-03.
IBI Palma freiwilliger Zahlungszeitraum: Die Sede electrónica de Palma nennt für IBI als regulären Zahlungszeitraum den Beginn am 15. September und das Ende am 15. November; die Daten können je nach Arbeits- oder Feiertagskalender variieren. Wert/Regel: 15. September bis 15. November. Quelle: Ajuntament de Palma, IBI.01 - Impuesto de Bienes Inmuebles. Información del impuesto. Verifiziert am 2026-07-03.
Balearen-Immobiliensteuer mit regionalen und kommunalen Quellen: Bei Balearen-Immobiliensteuern müssen regionale ATIB-Pflichten wie Modelo 600 und kommunale Abgaben wie IBI oder Plusvalía zusammen geprüft werden. Wert/Regel: ATIB plus Gemeinde. Quelle: Agencia Tributaria de las Illes Balears, Modelo 600 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Palma Zahlungsfrist: IBI in Palma typischerweise Sept–Nov fällig laut Ayuntamiento. Wert/Regel: September–November. Quelle: seuelectronica.palma.cat, Palma Zahlungsfrist. Verifiziert am 2026-07-06.
Bemessungsgrundlage: IBI berechnet auf katastralen Wert mit kommunalem Multiplikator. Wert/Regel: Valor catastral. Quelle: sedecatastro.gob.es, Bemessungsgrundlage. Verifiziert am 2026-07-06.
Abzug IRNR: IBI bei Vermietung als Kosten in Modelo 210 abziehbar. Wert/Regel: Werbungskosten. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Abzug IRNR. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu IBI
Verwandte Glossar-Einträge: Katasterwert, Referencia catastral, Gemeindesteuer Mallorca, Inmueble urbano, Propietario no residente.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu IBI
Für IBI werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Ajuntament de Palma - IBI informacion del impuesto (Ajuntament de Palma), BOE (offizieller Gesetzestext), sedecatastro.gob.es (offizielle Quelle).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten
Renta imputada de inmueble urbano para uso propioAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie
Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025
Convenio Reino Unido EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Vereinigtes Königreich Spanien Immobiliengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen
IBI.01 - Impuesto de Bienes Inmuebles. Información del impuestoAjuntament de Palma. Quellenbelegter Steuerfakt: IBI Palma Steuerpflicht nach Eigentümerstellung am 1. Januar
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zum 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienerwerb von Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Agencia Tributaria - Modelo 149Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.
Agencia Tributaria - Regimen especial impatriadosAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Kontext zum Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer und bestimmte Professionals.
Häufige Fragen
Was klärt IBI in der Praxis?
IBI klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei IBI?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für IBI maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit IBI zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind Katasterwert, Referencia catastral, Gemeindesteuer Mallorca, Inmueble urbano. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte IBI fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.