IRNR: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
IRNR besteuert no residentes auf spanische Einkünfte: EU/EWR 19 %, Drittstaaten 24 % ohne Betriebsstätte; Immobilien, Kapital, Verkaufsgewinne. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu IRNR
IRNR im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR).
Der IRNR (Ley 35/2006) besteuert natürliche und juristische Personen ohne residencia fiscal in Spanien.
Besteuerungsgrundlage: Einkünfte mit spanischer Quelle, nicht weltweites Einkommen.
Hauptsätze ohne EP: 19 % EU/EWR, 24 % Drittstaaten.
Steve Baka
Definition
IRNR: Impuesto sobre la Renta de No Residentes nach Ley 35/2006.
Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt/wirtschaftliches Zentrum in Spanien.
Mit Betriebsstätte (EP): IRNR mit EP-Regeln; ohne EP: pauschale Sätze.
Steve Baka
Wann relevant
Ferienimmobilie, vermietete Wohnung ohne Umzug, Kapitalerträge spanischer Konten.
Verkauf spanischer Immobilie als no residente.
Grenzgänger mit Einkünften aus spanischer Quelle.
Steve Baka
Steuerfolgen
EU/EWR 19 % auf viele Einkünfte; Drittstaaten 24 %.
Rendimientos inmobiliarios, ganancias patrimoniales, renta imputada.
EP: progressive Besteuerung wie IRPF auf EP-Einkünfte.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Modelo 210 periodisch; Modelo 211 einmalig (Verkauf).
Fristen je nach Einkunftsart; Verkauf 3 Monate.
3 % Retención beim Immobilienverkauf.
Steve Baka
Unterlagen
NIE/NIF, Nachweis Nichtansässigkeit, Immobilienunterlagen.
Mietverträge, catastral, Notar bei Verkauf.
EU-Wohnsitzbescheinigung.
Steve Baka
Typische Fehler
IRPF und IRNR verwechseln.
Keine Erklärung für unvermietete Immobilie.
Falschen Satz (EU vs. Drittstaat) anwenden.
Steve Baka
Abgrenzung
Abgrenzung IRPF: Weltbesteuerung residentes.
Abgrenzung IBI: Grundsteuer.
Abgrenzung betriebsstätte: EP-Regime.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu IRNR
Für IRNR sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten: Für Nichtresidenten ohne Betriebsstätte nennt die Agencia Tributaria als allgemeinen Steuersatz 19 Prozent für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in EU, Island, Norwegen und seit 11.07.2021 Liechtenstein. Wert/Regel: 19%. Quelle: Agencia Tributaria, Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment. Verifiziert am 2026-07-03.
IRNR allgemeiner Steuersatz für sonstige Nichtresidenten: Für sonstige Nichtresidenten ohne Betriebsstätte nennt die Agencia Tributaria als allgemeinen Steuersatz 24 Prozent. Wert/Regel: 24%. Quelle: Agencia Tributaria, Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment. Verifiziert am 2026-07-03.
3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten: Beim Erwerb einer Immobilie von einem Nichtresidenten muss der Käufer nach AEAT 3 Prozent der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und über Modelo 211 als Zahlung auf die Steuer des Verkäufers einzahlen. Wert/Regel: 3%. Quelle: Agencia Tributaria, Retención del adquirente de un inmueble. Verifiziert am 2026-07-03.
IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie: Für selbst genutzte oder leerstehende städtische Immobilien von Nichtresidenten verweist AEAT auf eine zugerechnete Immobilienrente: grundsätzlich 1,1 Prozent des Katasterwerts bei relevanter Neubewertung, sonst 2 Prozent; für 2023 bis 2025 gilt 1,1 Prozent bei Neubewertung ab 1. Januar 2012. Wert/Regel: 1,1% oder 2%. Quelle: Agencia Tributaria, Renta imputada de inmueble urbano para uso propio. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025: Für zugerechnete Einkünfte aus spanischen städtischen Immobilien nennt die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 als Abgabe- und Zahlungszeitraum das folgende Kalenderjahr nach dem 31. Dezember; bei Internet-Zahlung per Lastschrift ist die Domiciliación vom 1. Januar bis 23. Dezember möglich. Wert/Regel: 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres; Lastschrift bis 23. Dezember. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Frist nach Immobilienverkauf: Bei Immobilienveräußerungen durch Nichtresidenten ist Modelo 210 nach AEAT innerhalb von drei Monaten einzureichen, nachdem ein Monat ab Übertragung verstrichen ist. Wert/Regel: drei Monate nach Ablauf eines Monats ab Übertragung. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Einreichung mit elektronischem Zugang oder Papierformular: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 nennt als Einreichungswege die telematische Übermittlung per Internet mit anerkanntem elektronischem Zertifikat, für natürliche Personen auch Cl@ve, oder ein ausgedrucktes Papierformular. Wert/Regel: Zertifikat, Cl@ve oder Papierformular. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Entlastung bei überhöhter Quellensteuer nach DBA: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 beschreibt die Erstattung von Einbehalten, wenn bei IRNR Einkünfte in höheren Beträgen einbehalten wurden, als sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben; dafür wird die Erklärung mit Erstattungsantrag genutzt. Wert/Regel: Erstattung bei Einbehalt über DBA-Limit. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Jahreszeitraum für nicht einbehaltene Immobilienmieten seit 2024: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 beschreibt, dass Mieteinkünfte aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien ohne Einbehalt seit 2024 bei Gruppierung den Jahreszeitraum 0A verwenden; mehrere Mieter erfordern den spezifischen Einkunftscode 35. Wert/Regel: 0A Jahreszeitraum seit 2024. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Nachweis der Ansässigkeit bei DBA-Entlastung: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 verlangt bei Entlastung oder Begrenzung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde. Wert/Regel: Ansässigkeitsbescheinigung für DBA-Anwendung. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 213 im Nichtresidenten-Immobilienkontext: Für Nichtresidenten-Immobilienfälle verweist die AEAT auf den IRNR-Kontext ohne Betriebsstätte; Modelo 213 gehört in diesen Prüfbereich, wenn besondere Immobilien- oder Gesellschaftssachverhalte betroffen sind. Wert/Regel: IRNR ohne Betriebsstätte. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
EU/EWR-Satz: Pauschaler IRNR-Satz für EU/EWR-Nichtansässige ohne EP auf viele Einkünfte. Wert/Regel: 19 %. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, EU/EWR-Satz. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu IRNR
Verwandte Glossar-Einträge: No residente fiscal, Modelo 210, Modelo 211, EU EWR Nichtresident, Propietario no residente.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu IRNR
Für IRNR werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: BOE (offizieller Gesetzestext), Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanente (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria (offizielle Quelle).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten
Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten
Renta imputada de inmueble urbano para uso propioAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie
Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Agencia Tributaria - Modelo 149Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.
Agencia Tributaria - Regimen especial impatriadosAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Kontext zum Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer und bestimmte Professionals.
Agencia Tributaria - Modelo 151Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 151 im Sonderregime.
Agencia Tributaria - IRPF manual residencia habitualAgencia Tributaria. Offizieller IRPF-Manualkontext zu gewöhnlichem Aufenthalt und steuerlicher Residenz.
Häufige Fragen
Was klärt IRNR in der Praxis?
IRNR klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei IRNR?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für IRNR maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit IRNR zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind No residente fiscal, Modelo 210, Modelo 211, EU EWR Nichtresident. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte IRNR fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.