Modelo 210: Zweck, Fristen, Risiken und offizielle Quelle
Modelo 210 gehört zur Zuständigkeit von Agencia Tributaria. Die Seite erklärt Zweck, Pflichtauslöser, Fristlogik, Zahlungsweg, Risiken und die offizielle Verfahrensseite.
Offizielles Formular
AEAT stellt Modelo 210 als elektronisches Formular und als Papierpräsentation nach Online-Erzeugung bereit; ein statisches Blanko-PDF ersetzt das offizielle Formular nicht.
Geprüft am 2026-07-06
Wofür wird Modelo 210 genutzt?
Modelo 210 ist das zentrale IRNR-Formular für Personen oder Rechtsträger, die in Spanien nicht steuerlich resident sind, aber eine spanische Einkunft, Immobilie oder einen bestimmten spanischen Vorgang erklären müssen.
Für Mallorca-Besitzer ist Modelo 210 besonders wichtig bei Eigennutzung einer städtischen Immobilie, Vermietung, Verkauf, Quellensteuer- oder Erstattungsfällen. Diese Fälle haben unterschiedliche Werte, Fristen und Nachweise.
Der Zweck ist nicht „irgendeine Spanien-Erklärung“, sondern die konkrete Nichtresidenten-Erklärung für genau eine Einkunftsart, einen Zeitraum und einen Zahlungs- oder Erstattungsweg.
Steve Baka
Wann muss Modelo 210 geprüft werden?
Modelo 210 wird bei Nichtresidenten geprüft, wenn Spanien eine Einkunft oder einen Immobilienbezug besteuern kann: Eigennutzung einer städtischen Immobilie, Vermietung, Verkauf, bestimmte Kapitalerträge oder eine Berichtigung früherer IRNR-Erklärungen.
Entscheidend ist die Einkunftsart. Eigennutzung, Vermietung und Verkauf haben unterschiedliche Zeiträume, Werte, Zahlungswege und Nachweise.
Die Prüfung beginnt nicht mit dem Download des Formulars. Zuerst wird geklärt, wer betroffen ist, welches Kalenderjahr oder Ereignis gemeint ist, welche Steuerart berührt wird und welche Behörde zuständig ist.
Verwandte Themen sind: IRNR, No residente fiscal, Inmueble urbano. Diese Themen zeigen, welche Belege und Fristen vor der Abgabe vorbereitet werden sollten.
Steve Baka
Frist und Zahlung bei Modelo 210
Einreichungsrhythmus für Modelo 210: varies.
Fristregel für Modelo 210: Für zugerechnete Einkünfte aus spanischen städtischen Immobilien nennt die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 als Abgabe- und Zahlungszeitraum das folgende Kalenderjahr nach dem 31. Dezember; bei Internet-Zahlung per Lastschrift ist die Domiciliación vom 1. Januar bis 23. Dezember möglich. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Bei Immobilienveräußerungen durch Nichtresidenten ist Modelo 210 nach AEAT innerhalb von drei Monaten einzureichen, nachdem ein Monat ab Übertragung verstrichen ist. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Bei zugerechneten Einkünften aus spanischen städtischen Immobilien ist für Modelo 210 bei Internet-Zahlung per Lastschrift die Domiciliación bis 23. Dezember möglich. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones.
Der Zahlungsweg ist bei Modelo 210 ein eigener Prüfpunkt. Bankeinzug, NRC, direkte Zahlung, regionale Plattform oder Vertreterlösung können unterschiedliche Vorlaufzeiten haben. Gerade bei Nichtresidenten sollte der Zugang zur elektronischen Einreichung nicht erst am letzten Tag geklärt werden.
Steve Baka
Konkrete Steuerfakten zu Modelo 210
Modelo 210 enthält nur dann konkrete Sätze, Schwellen oder Fristen, wenn sie als Steuerfakt mit offizieller Quelle hinterlegt sind.
IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten: Für Nichtresidenten ohne Betriebsstätte nennt die Agencia Tributaria als allgemeinen Steuersatz 19 Prozent für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in EU, Island, Norwegen und seit 11.07.2021 Liechtenstein. Wert/Regel: 19%. Quelle: Agencia Tributaria, Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment. Verifiziert am 2026-07-03.
IRNR allgemeiner Steuersatz für sonstige Nichtresidenten: Für sonstige Nichtresidenten ohne Betriebsstätte nennt die Agencia Tributaria als allgemeinen Steuersatz 24 Prozent. Wert/Regel: 24%. Quelle: Agencia Tributaria, Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment. Verifiziert am 2026-07-03.
3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten: Beim Erwerb einer Immobilie von einem Nichtresidenten muss der Käufer nach AEAT 3 Prozent der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und über Modelo 211 als Zahlung auf die Steuer des Verkäufers einzahlen. Wert/Regel: 3%. Quelle: Agencia Tributaria, Retención del adquirente de un inmueble. Verifiziert am 2026-07-03.
IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie: Für selbst genutzte oder leerstehende städtische Immobilien von Nichtresidenten verweist AEAT auf eine zugerechnete Immobilienrente: grundsätzlich 1,1 Prozent des Katasterwerts bei relevanter Neubewertung, sonst 2 Prozent; für 2023 bis 2025 gilt 1,1 Prozent bei Neubewertung ab 1. Januar 2012. Wert/Regel: 1,1% oder 2%. Quelle: Agencia Tributaria, Renta imputada de inmueble urbano para uso propio. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025: Für zugerechnete Einkünfte aus spanischen städtischen Immobilien nennt die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 als Abgabe- und Zahlungszeitraum das folgende Kalenderjahr nach dem 31. Dezember; bei Internet-Zahlung per Lastschrift ist die Domiciliación vom 1. Januar bis 23. Dezember möglich. Wert/Regel: 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres; Lastschrift bis 23. Dezember. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Frist nach Immobilienverkauf: Bei Immobilienveräußerungen durch Nichtresidenten ist Modelo 210 nach AEAT innerhalb von drei Monaten einzureichen, nachdem ein Monat ab Übertragung verstrichen ist. Wert/Regel: drei Monate nach Ablauf eines Monats ab Übertragung. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Steuerresidenz gilt für das ganze Kalenderjahr: Die Agencia Tributaria weist darauf hin, dass eine natürliche Person für ein ganzes Kalenderjahr resident oder nichtresident ist; der Wechsel der Residenz unterbricht den Steuerzeitraum nicht. Wert/Regel: ganzes Kalenderjahr. Quelle: Agencia Tributaria, Persona física residente en España. Verifiziert am 2026-07-03.
Ansässigkeitsbescheinigung gilt ein Jahr: Die Agencia Tributaria beschreibt, dass die steuerliche Residenz durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde belegt wird und die Gültigkeit dieser Bescheinigung 1 Jahr beträgt. Wert/Regel: 1 Jahr. Quelle: Agencia Tributaria, Persona física residente en España. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Einreichung mit elektronischem Zugang oder Papierformular: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 nennt als Einreichungswege die telematische Übermittlung per Internet mit anerkanntem elektronischem Zertifikat, für natürliche Personen auch Cl@ve, oder ein ausgedrucktes Papierformular. Wert/Regel: Zertifikat, Cl@ve oder Papierformular. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Deutschland Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Deutschland Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden grundsätzlich auf 10 Prozent bei qualifizierten Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 25 Prozent und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Alemania España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Deutschland Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Deutschland Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen auf 10 Prozent des Bruttobetrags; besondere institutionelle Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden. Wert/Regel: 10%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Alemania España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Österreich Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Österreich Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden auf 10 Prozent bei bestimmten Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 50 Prozent, wenn die Beteiligung mindestens ein Jahr gehalten wurde, und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Austria España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Österreich Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Österreich Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen grundsätzlich auf 5 Prozent des Zinsbetrags; Zinsen aus öffentlicher Schuld folgen einer gesonderten Regel. Wert/Regel: 5%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Austria España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Schweiz Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Schweiz Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden auf 10 Prozent bei direkter Beteiligung von mindestens 25 Prozent und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Suiza España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Schweiz Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Schweiz Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen grundsätzlich auf 10 Prozent; für bestimmte langfristige Bankdarlehen aus Spanien an Schweizer Banken sieht der Vertrag eine Sonderregel vor. Wert/Regel: 10%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Suiza España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Vereinigtes Königreich Spanien Dividendenregeln: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Vereinigtes Königreich Spanien sieht für Dividenden eine Quellenstaatsteuer von 10 Prozent vor, 15 Prozent bei bestimmten immobilienbezogenen Investmentvehikeln und eine Befreiung mit 0 Prozent für qualifizierte Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 10 Prozent oder bestimmte Pensionspläne. Wert/Regel: 0%, 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Reino Unido España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Vereinigtes Königreich Spanien Zinsen nur im Ansässigkeitsstaat: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Vereinigtes Königreich Spanien ordnet Zinsen, deren wirtschaftlicher Eigentümer im anderen Vertragsstaat resident ist, ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zu; der Quellenstaatssatz beträgt damit 0 Prozent. Wert/Regel: 0%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Reino Unido España. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Vereinigtes Königreich Spanien Immobiliengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Vereinigtes Königreich Spanien erlaubt Besteuerung im Belegenheitsstaat, wenn der Wert veräußerter Anteile oder ähnlicher Rechte zu mehr als 50 Prozent direkt oder indirekt aus dort belegenen Immobilien stammt. Wert/Regel: >50% Immobilienwert. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Reino Unido España. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Entlastung bei überhöhter Quellensteuer nach DBA: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 beschreibt die Erstattung von Einbehalten, wenn bei IRNR Einkünfte in höheren Beträgen einbehalten wurden, als sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben; dafür wird die Erklärung mit Erstattungsantrag genutzt. Wert/Regel: Erstattung bei Einbehalt über DBA-Limit. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Jahreszeitraum für nicht einbehaltene Immobilienmieten seit 2024: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 beschreibt, dass Mieteinkünfte aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien ohne Einbehalt seit 2024 bei Gruppierung den Jahreszeitraum 0A verwenden; mehrere Mieter erfordern den spezifischen Einkunftscode 35. Wert/Regel: 0A Jahreszeitraum seit 2024. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Nachweis der Ansässigkeit bei DBA-Entlastung: Die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 verlangt bei Entlastung oder Begrenzung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde. Wert/Regel: Ansässigkeitsbescheinigung für DBA-Anwendung. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Dezember-Frist für Modelo 210 Lastschrift: Bei zugerechneten Einkünften aus spanischen städtischen Immobilien ist für Modelo 210 bei Internet-Zahlung per Lastschrift die Domiciliación bis 23. Dezember möglich. Wert/Regel: 23. Dezember. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Wenn ein Wert hier nicht aufgeführt ist, wird er auf dieser Seite nicht als berechnete Gewissheit behandelt. Dann bleibt die offizielle Anleitung oder qualifizierte Beratung der nächste Schritt.
Steve Baka
Welche Daten braucht man für Modelo 210?
Für Modelo 210 braucht man je nach Einkunftsart NIE/NIF, Nichtresidentenstatus, Steuerjahr, Immobilienadresse, Katasterreferenz, Katasterwert, Nutzungszeitraum, Mietabrechnungen, Kostenbelege, Kauf- oder Verkaufsurkunde und Zahlungsdaten.
Bei Verkauf oder DBA-Entlastung kommen Einbehaltsnachweise, Ansässigkeitsbescheinigungen, Anschaffungskosten, Renovierungsbelege und Bankdaten für mögliche Erstattung hinzu.
Nach der Einreichung von Modelo 210 sollten Abgabeprotokoll, Zahlungsnachweis, verwendete Werte, Berechnungsgrundlage und die offizielle Anleitung zum Zeitpunkt der Abgabe gesichert werden.
Steve Baka
Häufige Fehler bei Modelo 210
Typische Risiken: Nichtresidenten verwechseln Modelo 210 häufig mit residenten IRPF-Pflichten. Bei Immobilienfällen können mehrere Zeitpunkte und Einkunftsarten relevant sein.
Bei Modelo 210 wird häufig das falsche Formular für den richtigen Sachverhalt oder das richtige Formular für den falschen Zeitraum genutzt. Beides kann zu Nachfragen, Nachzahlungen oder Berichtigungen führen.
Ein weiterer Fehler bei Modelo 210 ist die Vermischung von residenten und nichtresidenten Pflichten. Dass dieselbe Person eine spanische Immobilie besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Jahr dasselbe Formular einschlägig ist.
Steve Baka
Offizielle Anleitung zu Modelo 210
Die offizielle Ausgangsseite ist Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimiento (Agencia Tributaria).
Vor einer Abgabe sollte geprüft werden, ob die Anleitung für das richtige Steuerjahr, den richtigen Zeitraum und die richtige Abgabeart gilt. Bei regionalen Formularen oder Zahlungen kann zusätzlich ATIB oder eine andere regionale Stelle zuständig sein.
Wenn ein Fall mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse oder unklare Residenz enthält, sollte Modelo 210 nicht ohne fachliche Prüfung eingereicht werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten
Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten
Renta imputada de inmueble urbano para uso propioAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie
Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025
Persona física residente en EspañaAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Steuerresidenz gilt für das ganze Kalenderjahr
Convenio Alemania EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Deutschland Spanien Höchstsätze für Dividenden
Convenio Austria EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Österreich Spanien Höchstsätze für Dividenden
Convenio Suiza EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Schweiz Spanien Höchstsätze für Dividenden
Convenio Reino Unido EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Vereinigtes Königreich Spanien Dividendenregeln
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Häufige Fragen
Wann wird Modelo 210 relevant?
Modelo 210 wird relevant, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt wirklich zu diesem Formular passt. Vor der Abgabe müssen Person, Status, Steuerjahr, Steuerart, Zeitraum und zuständige Stelle geklärt sein.
Welche Frist gilt bei Modelo 210?
Ausgangspunkt ist diese Fristregel: Für zugerechnete Einkünfte aus spanischen städtischen Immobilien nennt die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 als Abgabe- und Zahlungszeitraum das folgende Kalenderjahr nach dem 31. Dezember; bei Internet-Zahlung per Lastschrift ist die Domiciliación vom 1. Januar bis 23. Dezember möglich. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Bei Immobilienveräußerungen durch Nichtresidenten ist Modelo 210 nach AEAT innerhalb von drei Monaten einzureichen, nachdem ein Monat ab Übertragung verstrichen ist. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Bei zugerechneten Einkünften aus spanischen städtischen Immobilien ist für Modelo 210 bei Internet-Zahlung per Lastschrift die Domiciliación bis 23. Dezember möglich. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Zusätzlich muss der Zahlungsweg geprüft werden, weil Bankeinzug, NRC, Vertreterlösung oder regionale Plattform eigenen Vorlauf brauchen können.
Welche Daten braucht man für Modelo 210?
Typisch sind Identifikationsdaten, NIE oder NIF, Steuerjahr, Zeitraum, Beträge, Stichtagswerte, Zahlungsdaten, frühere Erklärungen und die Unterlagen zum auslösenden Sachverhalt. Bei Immobilien kommen Escritura, Katasterreferenz, IBI, Miet- oder Verkaufsdaten hinzu.
Welche Fehler passieren bei Modelo 210 häufig?
Häufig wird das richtige Formular für den falschen Zeitraum oder das falsche Formular für den richtigen Sachverhalt genutzt. Auch fehlender elektronischer Zugang oder ein zu spät geklärter Zahlungsweg kann den Fall unnötig riskant machen.
Ist Modelo 210 eine Steuerberatung?
Nein. Diese Seite hilft bei Vorbereitung, Quellenprüfung und Belegsammlung. Ob Modelo 210 tatsächlich abzugeben ist und wie gerechnet wird, muss im konkreten Fall geprüft werden.
Erst Status und Frist prüfen, dann Formular bearbeiten.
Die Formularseite zeigt Zweck, Risiken und offizielle Quelle. Der konkrete Einzelfall gehört in die qualifizierte Steuerberatung.