Inmueble urbano: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
Inmueble urbano unterliegt IRNR (renta imputada oder Miete), IBI und bei Verkauf Modelo 211; valor catastral ist Bemessungsgrundlage. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu Inmueble urbano
Inmueble urbano im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Inmueble urbano.
Inmueble urbano ist bebautes Grundstück: Wohnungen, Häuser, Gewerbe.
Im IRNR-Kontext: renta imputada bei Eigen-/Leerstand oder rendimientos bei Vermietung.
Referencia catastral und valor catastral identifizieren das Objekt.
Nicht verwechseln mit: Inmueble rústico (Land); Mobiliar; Beteiligung an Immobiliengesellschaft.
Steve Baka
Definition
Inmueble urbano: Immobilie auf Grundstück mit urbanistischer Klassifikation.
Erfasst in catastro mit referencia catastral.
Steuerlich getrennt: IRNR (Einkommen), IBI (Besitz), ITP (Erwerb).
Steve Baka
Wann relevant
Steve Baka
Steuerfolgen
Renta imputada auf valor catastral (1,1 %/2 %).
Vermietung: Nettoeinkünfte besteuert.
Verkauf: ganancia patrimonial.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Steve Baka
Unterlagen
Referencia catastral, nota simple, escritura.
IBI-Bescheid, catastral-Wertmitteilung.
Mietvertrag falls relevant.
Steve Baka
Typische Fehler
Rústico/Urbano verwechseln.
Catastral-Wert nicht kennen.
Zwei Objekte gleiche Referencia.
Steve Baka
Abgrenzung
Abgrenzung vivienda habitual: Hauptwohnsitz-Status.
Abgrenzung inmueble rústico.
Abgrenzung segunda residencia: Nutzung.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu Inmueble urbano
Für Inmueble urbano sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie: Für selbst genutzte oder leerstehende städtische Immobilien von Nichtresidenten verweist AEAT auf eine zugerechnete Immobilienrente: grundsätzlich 1,1 Prozent des Katasterwerts bei relevanter Neubewertung, sonst 2 Prozent; für 2023 bis 2025 gilt 1,1 Prozent bei Neubewertung ab 1. Januar 2012. Wert/Regel: 1,1% oder 2%. Quelle: Agencia Tributaria, Renta imputada de inmueble urbano para uso propio. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025: Für zugerechnete Einkünfte aus spanischen städtischen Immobilien nennt die AEAT-Anleitung zu Modelo 210 als Abgabe- und Zahlungszeitraum das folgende Kalenderjahr nach dem 31. Dezember; bei Internet-Zahlung per Lastschrift ist die Domiciliación vom 1. Januar bis 23. Dezember möglich. Wert/Regel: 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres; Lastschrift bis 23. Dezember. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
DBA Vereinigtes Königreich Spanien Immobiliengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Vereinigtes Königreich Spanien erlaubt Besteuerung im Belegenheitsstaat, wenn der Wert veräußerter Anteile oder ähnlicher Rechte zu mehr als 50 Prozent direkt oder indirekt aus dort belegenen Immobilien stammt. Wert/Regel: >50% Immobilienwert. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Reino Unido España. Verifiziert am 2026-07-03.
IBI Palma Steuerpflicht nach Eigentümerstellung am 1. Januar: Die Sede electrónica de Palma nennt für IBI, dass die Person mit der maßgeblichen Rechtsstellung am 1. Januar den Gesamtbetrag für dieses Steuerjahr zahlen muss; der neue Eigentümer zahlt ab dem folgenden Jahr. Wert/Regel: 1. Januar. Quelle: Ajuntament de Palma, IBI.01 - Impuesto de Bienes Inmuebles. Información del impuesto. Verifiziert am 2026-07-03.
Plusvalía Palma Fristen bei Übertragung: Die Sede electrónica de Palma nennt für Plusvalía im Gemeindegebiet Palma 30 Arbeitstage bei Rechtsgeschäften unter Lebenden und 6 Monate bei Erwerb von Todes wegen; die Erbfallfrist kann auf Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden. Wert/Regel: 30 Arbeitstage oder 6 Monate. Quelle: Ajuntament de Palma, Plusvalía.01 - IVTNU Municipio de Palma. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 600 Frist auf den Balearen: Die ATIB-Anleitung zu Modelo 600 nennt für ITP/AJD auf den Balearen eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt, in dem der steuerbare Akt oder Vertrag entsteht. Wert/Regel: 1 Monat ab Akt oder Vertrag. Quelle: Agencia Tributaria de las Illes Balears, Modelo 600 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 213 im Nichtresidenten-Immobilienkontext: Für Nichtresidenten-Immobilienfälle verweist die AEAT auf den IRNR-Kontext ohne Betriebsstätte; Modelo 213 gehört in diesen Prüfbereich, wenn besondere Immobilien- oder Gesellschaftssachverhalte betroffen sind. Wert/Regel: IRNR ohne Betriebsstätte. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.
Imputación: Eigen-/Leerstand: fiktives Einkommen auf valor catastral. Wert/Regel: 1,1 % / 2 % catastral. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Imputación. Verifiziert am 2026-07-06.
Referencia catastral: Jedes inmueble urbano hat eindeutige catastral-Referenz. Wert/Regel: 20 Zeichen. Quelle: sedecatastro.gob.es, Referencia catastral. Verifiziert am 2026-07-06.
IBI: IBI auf valor catastral mit kommunalem Steuersatz. Wert/Regel: Gemeindesatz. Quelle: seuelectronica.palma.cat, IBI. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu Inmueble urbano
Verwandte Glossar-Einträge: Propietario no residente, Rendimientos inmobiliarios, Katasterwert, IBI, Segunda residencia.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu Inmueble urbano
Für Inmueble urbano werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propio (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria (offizielle Quelle), sedecatastro.gob.es (offizielle Quelle).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten
Renta imputada de inmueble urbano para uso propioAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie
Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025
Retenciones e ingresos a cuenta - Obligaciones como retenedorAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 115 Quartalsfrist für Mieteinbehalte
Retenciones por arrendamiento de bienes inmuebles. Modelos 115 y 180Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 115 Ausnahme bei geringen Mieten an denselben Vermieter
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zum 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienerwerb von Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Agencia Tributaria - Modelo 149Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.
Agencia Tributaria - Regimen especial impatriadosAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Kontext zum Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer und bestimmte Professionals.
Häufige Fragen
Was klärt Inmueble urbano in der Praxis?
Inmueble urbano klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei Inmueble urbano?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für Inmueble urbano maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit Inmueble urbano zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind Propietario no residente, Rendimientos inmobiliarios, Katasterwert, IBI. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte Inmueble urbano fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.