Steuerbegriffquellenbasiert

Quellensteuer: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien

MenschMarkdown öffnen

Quellensteuer betrifft Auszahlungen in Spanien oder aus dem Ausland; CDI kann Sätze begrenzen, Anrechnung erfolgt in der Erklärung. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.

kurzantwort

Kurzantwort zu Quellensteuer

Quellensteuer im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Retencion.

Retención = Abzug beim Zahlungsfluss.

Sätze variieren nach Einkunftsart und Status (Resident/Nichtresident).

CDI kann Höchstsätze festlegen.

Nicht verwechseln mit: Endgültige Steuer; IVA; Sozialversicherung.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist Retención = Abzug beim Zahlungsfluss. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
definition

Definition

Quellensteuer wird vom Zahler einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

In Spanien: Retenciones IRPF (Arbeit, Miete, Dividenden) und IRNR-Retenciones für Nichtresidenten.

Modelo 111/115/180 für Meldungen.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist Modelo 111/115/180 für Meldungen. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
wann relevant

Wann relevant

Lohn aus spanischem Arbeitgeber (typisch 2–45 % je nach Einkommen).

Miete an Nichtresident-Vermieter (Modelo 115: 19 % EU/EWR, 24 % Drittstaat).

Dividenden/Zinsen mit Quellensteuer im Ausland.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist Dividenden/Zinsen mit Quellensteuer im Ausland. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
steuerfolgen

Steuerfolgen

Einbehalt ist Vorauszahlung, nicht immer Endsteuer.

Bei IRNR Immobilienverkauf: 3 % Einbehalt durch Käufer.

CDI-Entlastung erfordert Formular und Residenz-Nachweis vor Auszahlung.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist CDI-Entlastung erfordert Formular und Residenz-Nachweis vor Auszahlung. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
formulare fristen

Formulare und Fristen

Modelo 111/115: quartalsweise, Frist 1–20 des Folgemonats nach Quartalsende.

Modelo 180: jährliche Zusammenfassung Mieteinbehalte.

IRNR-Verkauf: Frist Modelo 210 nach Veräußerung.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist IRNR-Verkauf: Frist Modelo 210 nach Veräußerung. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
unterlagen

Unterlagen

Lohnabrechnungen, Retención-Zertifikate.

Mietverträge, Modelo 115-Belege.

CDI-Entlastungsformulare.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist CDI-Entlastungsformulare. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
fehler

Typische Fehler

Quellensteuer als Endsteuer behandeln.

Keine Anrechnung in Modelo 100.

Falschen Satz bei EU vs. Drittstaat-Nichtresident.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist Falschen Satz bei EU vs. Drittstaat-Nichtresident. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
abgrenzung

Abgrenzung

≠ Pagos fraccionados (Vorauszahlung Selbständige).

≠ IVA.

≠ Sozialversicherungsbeiträge.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist ≠ Sozialversicherungsbeiträge. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
belegte steuerfakten

Belegte Steuerfakten zu Quellensteuer

Für Quellensteuer sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:

Modelo 111 Quartalsfrist für Einbehalte: Für Modelo 111 nennt die Agencia Tributaria bei trimestraler Autoliquidation die ersten zwanzig Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar für die Einbehalte des jeweils vorherigen Quartals. Wert/Regel: erste 20 Kalendertage April/Juli/Oktober/Januar. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 111 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.

Modelo 190 Jahresfrist für das Erklärungsjahr 2025: Für Modelo 190 nennt die Agencia Tributaria für das Erklärungsjahr 2025 den Zeitraum vom 1. Januar bis 2. Februar 2026. Wert/Regel: 1. Januar bis 2. Februar 2026. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 190 - Plazos de presentación. Verifiziert am 2026-07-03.

Modelo 115 Quartalsfrist für Mieteinbehalte: Für trimestrale Einbehalte, darunter Modelo 115 für bestimmte Mieten urbaner Immobilien, nennt die Agencia Tributaria ohne Bankeinzug die ersten 20 Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar für die Einbehalte des vorherigen Quartals. Wert/Regel: erste 20 Kalendertage April/Juli/Oktober/Januar. Quelle: Agencia Tributaria, Retenciones e ingresos a cuenta - Obligaciones como retenedor. Verifiziert am 2026-07-03.

Modelo 115 Ausnahme bei geringen Mieten an denselben Vermieter: Die Agencia Tributaria nennt als Ausnahme von der Einbehaltspflicht bei urbanen Mietobjekten unter anderem den Fall, dass die an denselben Vermieter gezahlten Mieten 900 Euro jährlich ohne IVA nicht übersteigen. Wert/Regel: 900 EUR jährlich ohne IVA. Quelle: Agencia Tributaria, Retenciones por arrendamiento de bienes inmuebles. Modelos 115 y 180. Verifiziert am 2026-07-03.

Modelo 180 Jahresfrist für das Erklärungsjahr 2025: Für Modelo 180 nennt die Agencia Tributaria für das Erklärungsjahr 2025 den Zeitraum vom 1. Januar bis 2. Februar 2026. Wert/Regel: 1. Januar bis 2. Februar 2026. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 180 - Plazos de presentación. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Deutschland Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Deutschland Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden grundsätzlich auf 10 Prozent bei qualifizierten Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 25 Prozent und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Alemania España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Deutschland Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Deutschland Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen auf 10 Prozent des Bruttobetrags; besondere institutionelle Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden. Wert/Regel: 10%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Alemania España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Österreich Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Österreich Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden auf 10 Prozent bei bestimmten Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 50 Prozent, wenn die Beteiligung mindestens ein Jahr gehalten wurde, und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Austria España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Österreich Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Österreich Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen grundsätzlich auf 5 Prozent des Zinsbetrags; Zinsen aus öffentlicher Schuld folgen einer gesonderten Regel. Wert/Regel: 5%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Austria España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Schweiz Spanien Höchstsätze für Dividenden: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Schweiz Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Dividenden auf 10 Prozent bei direkter Beteiligung von mindestens 25 Prozent und auf 15 Prozent in den übrigen Fällen. Wert/Regel: 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Suiza España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Schweiz Spanien Höchstsatz für Zinsen: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Schweiz Spanien begrenzt die Quellenstaatsteuer auf Zinsen grundsätzlich auf 10 Prozent; für bestimmte langfristige Bankdarlehen aus Spanien an Schweizer Banken sieht der Vertrag eine Sonderregel vor. Wert/Regel: 10%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Suiza España. Verifiziert am 2026-07-03.

DBA Vereinigtes Königreich Spanien Dividendenregeln: Das offizielle Hacienda-PDF zum DBA Vereinigtes Königreich Spanien sieht für Dividenden eine Quellenstaatsteuer von 10 Prozent vor, 15 Prozent bei bestimmten immobilienbezogenen Investmentvehikeln und eine Befreiung mit 0 Prozent für qualifizierte Gesellschaftsbeteiligungen von mindestens 10 Prozent oder bestimmte Pensionspläne. Wert/Regel: 0%, 10% oder 15%. Quelle: Ministerio de Hacienda, Convenio Reino Unido España. Verifiziert am 2026-07-03.

Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist konkrete Werte nur mit Quelle und Prüfdatum der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
verwandte begriffe

Verwandte Begriffe zu Quellensteuer

Verwandte Glossar-Einträge: IRPF, Modelo 111, Modelo 115, DBA Deutschland Spanien, IRNR.

Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist die saubere Abgrenzung zum nächsten Begriff der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
quellen

Offizielle Quellen zu Quellensteuer

Für Quellensteuer werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.

Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - Obligaciones como retenedor (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanente (Agencia Tributaria), Ministerio de Hacienda - Convenios de doble imposicion (Ministerio de Hacienda).

Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.

Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.

Meine Einordnung: Bei Quellensteuer ist die passende offizielle Quelle für genau diese Pflicht der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
Quellen

Quellen

Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten

Retención del adquirente de un inmueble

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten

Renta imputada de inmueble urbano para uso propio

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie

Modelo 210 instrucciones

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025

Agencia Tributaria - Obligaciones como retenedor

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Pflichten als Einbehaltender, darunter Modelo 115 und trimestrale Fristen.

Ministerio de Hacienda - Convenios de doble imposicion

Ministerio de Hacienda. Offizieller Index spanischer Doppelbesteuerungsabkommen.

Agencia Tributaria - Persona fisica residente en Espana

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.

Agencia Tributaria - No residentes

Agencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.

Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimiento

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.

Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanente

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.

Agencia Tributaria - Modelo 149

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.

Agencia Tributaria - Regimen especial impatriados

Agencia Tributaria. Offizieller AEAT-Kontext zum Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer und bestimmte Professionals.

FAQ

Häufige Fragen

Was klärt Quellensteuer in der Praxis?

Quellensteuer klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.

Welche Unterlagen helfen bei Quellensteuer?

Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.

Welche Quellen sind für Quellensteuer maßgeblich?

Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Themen hängen mit Quellensteuer zusammen?

Nahe Prüfpunkte sind IRPF, Modelo 111, Modelo 115, DBA Deutschland Spanien. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.

Wann sollte Quellensteuer fachlich geprüft werden?

Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.

Steuerbegriff im Kontext

Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.

Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.

Steuerfälle ansehen
Verwandte Themen