Valores extranjeros: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
Auslandsdepots lösen bei Residenten Modelo 720 ab 50.000 Euro aus; Dividenden und Veräußerungsgewinne gehören in Modelo 100. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu Valores extranjeros
Valores extranjeros im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Valores situados en el extranjero.
Auslandsdepots sind Block II in Modelo 720.
Erträge und Gewinne separat in Modelo 100.
Nicht verwechseln mit: Spanisches Depot; Modelo 714; Nur Modelo 720.
Steve Baka
Definition
Valores extranjeros umfasst Aktien, Anleihen, Fonds und sonstige Wertpapiere, die im Ausland verwahrt werden. Block II des Modelo 720.
Für Residenten gilt weltweite Besteuerung der Erträge und Veräußerungsgewinne in Modelo 100.
Steve Baka
Wann relevant
Deutsches Depot bei Flatex, Schweizer Konto bei UBS, US-Aktien bei Interactive Brokers – alles als Resident in Spanien.
Schwelle 50.000 Euro für Block II per 31. Dezember.
Steve Baka
Steuerfolgen
Modelo 720: Bestandsmeldung; Modelo 100: Ertragsteuer progressiv 19–28 %.
DBA ermöglicht Anrechnung ausländischer Quellensteuer.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Modelo 720 bis 31. März; Modelo 100 April–Juni.
Steve Baka
Unterlagen
Broker-Jahresbericht, Stichtagsdepotwert, Dividendenabrechnungen, Veräußerungsnachweise, Anschaffungskosten.
Steve Baka
Typische Fehler
Nur Modelo 720, aber Erträge vergessen; Netto statt Brutto in Modelo 100.
Steve Baka
Abgrenzung
Wertpapiere (Block II) ≠ Konten (Block I) in Modelo 720.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu Valores extranjeros
Für Valores extranjeros sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
Modelo 720 Schwelle je Informationsblock: Die AEAT-FAQ zu Modelo 720 nutzt für die Erklärungspflicht je Informationsblock die Schwelle von 50.000 Euro. Wert/Regel: 50.000 EUR. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 720 FAQ - Forma de calcular el límite que obliga a declarar. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 720 Wiederholungsmeldung bei Wertsteigerung: Nach der ersten Modelo-720-Erklärung ist eine erneute Meldung für einen Informationsblock erforderlich, wenn der gemeinsame Grenzwert gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 Euro steigt oder andere Meldegründe entstehen. Wert/Regel: >20.000 EUR. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 720 FAQ - Frecuencia en la presentación de la declaración. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 720 Abgabefrist für das Erklärungsjahr 2025: Die Agencia Tributaria nennt für Modelo 720 und das Erklärungsjahr 2025 den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2026; bei technischen Internetproblemen kann die Abgabe während der vier folgenden Kalendertage möglich sein. Wert/Regel: 1. Januar bis 31. März 2026. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 720 - Plazos de presentación. Verifiziert am 2026-07-03.
Wertpapiere-Schwelle: Block II Modelo 720: Schwelle 50.000 Euro für Wertpapiere im Ausland. Wert/Regel: 50.000 EUR. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Wertpapiere-Schwelle. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu Valores extranjeros
Verwandte Glossar-Einträge: Modelo 720, Dividendos extranjeros, Participaciones societarias, Kapitalertragsteuer Spanien, Modelo 100.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu Valores extranjeros
Für Valores extranjeros werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - Modelo 720 límite obligado a declarar (Agencia Tributaria), Ministerio de Hacienda - Convenios de doble imposicion (Ministerio de Hacienda).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 2 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRPF-Erklärung 2025 Abgabefrist
Persona física residente en EspañaAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Spanische Steuerresidenz bei mehr als 183 Tagen
Agencia Tributaria - Modelo 720 límite obligado a declararAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-FAQ zur 50.000-Euro-Schwelle bei Modelo 720.
Ministerio de Hacienda - Convenios de doble imposicionMinisterio de Hacienda. Offizieller Index spanischer Doppelbesteuerungsabkommen.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu allgemeinen IRNR-Steuersätzen ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zum 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienerwerb von Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propioAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur zugerechneten Immobilienrente bei Eigennutzung durch Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Anleitung zu Modelo 210.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Agencia Tributaria - Modelo 149Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.
Häufige Fragen
Was klärt Valores extranjeros in der Praxis?
Valores extranjeros klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei Valores extranjeros?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für Valores extranjeros maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit Valores extranjeros zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind Modelo 720, Dividendos extranjeros, Participaciones societarias, Kapitalertragsteuer Spanien. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte Valores extranjeros fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.