Januar Steuerfristen: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
Im Januar sind Modelo 390 (IVA-Jahreszusammenfassung) und Modelo 347 besonders relevant; Quartals- und Jahresfristen genau prüfen. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu Januar Steuerfristen
Januar Steuerfristen im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Plazos tributarios enero.
Januar bündelt wichtige spanische Steuertermine.
Modelo 390 (IVA-Jahreszusammenfassung). Modelo 347. vierte Quartalsmeldungen.
Fristen hängen von Formular, Steuerjahr und Zahlungsweg ab.
Nicht verwechseln mit: Beliebiger Abgabetermin; Nur IRPF; Automatische Verlängerung.
Steve Baka
Definition
Plazos tributarios im Januar laut AEAT-Kalender.
Betroffene Bereiche: Modelo 390 (IVA-Jahreszusammenfassung), Modelo 347, vierte Quartalsmeldungen.
Frist = Einreichung plus ggf. separate Zahlungsfrist.
Steve Baka
Wann relevant
Steuerpflichtige mit Modelo 390, Modelo 347, Modelo 303 Q4, Modelo 111 Q4 im Januar.
Selbständige, Vermieter, Gesellschaften.
Vor Fristablauf Zahlungsmittel und Zugangsdaten prüfen.
Steve Baka
Steuerfolgen
Verspätung: Zuschläge (typisch 5–20 % plus Zinsen).
Bankeinzug (domiciliación) kann frühere Frist haben als Abgabe.
Fehlende Quartalsmeldung löst Prüfung aus.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Modelo 390: Frist laut AEAT-Kalender Januar.
Modelo 347: Frist laut AEAT-Kalender Januar.
Modelo 303 Q4: Frist laut AEAT-Kalender Januar.
Modelo 111 Q4: Frist laut AEAT-Kalender Januar.
NRC-Zahlung oder domiciliación rechtzeitig.
Steve Baka
Unterlagen
Vorjahres-Bescheide, Buchhaltung, IVA-Zusammenfassung.
Cl@ve oder Zertifikat für elektronische Abgabe.
Bankverbindung für NRC/SEPA.
Steve Baka
Typische Fehler
Abgabe-Frist mit Zahlungsfrist verwechseln.
Quartalsfrist verpassen wegen Urlaub.
Falsches Steuerjahr im Formular.
Steve Baka
Abgrenzung
≠ ATIB-Fristen (Balearen regional).
≠ ereignisbezogene Frist (Kauf/Verkauf).
≠ Sozialversicherungsfristen TGSS.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu Januar Steuerfristen
Für Januar Steuerfristen sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
Januar-Fristen für Quartals- und Jahresmeldungen: Mehrere spanische Steuerpflichten fallen in den Januar: unter anderem das vierte Quartal von Modelo 303 oder Modelo 130 sowie Jahresmeldungen wie Modelo 180 und Modelo 190 mit Fristen bis Januar beziehungsweise Anfang Februar. Wert/Regel: Januar und Anfang Februar. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 303 plazo de presentacion. Verifiziert am 2026-07-03.
Modelo 390: Jahreszusammenfassung IVA für das Vorjahr. Wert/Regel: 30. Januar. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Modelo 390. Verifiziert am 2026-07-06.
Modelo 347: Jährliche Mitteilung über Drittumsätze >3.005,06 EUR. Wert/Regel: Februar (Vorjahr). Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Modelo 347. Verifiziert am 2026-07-06.
Q4-Abgabe: Quartalsformulare für Oktober–Dezember. Wert/Regel: 1.–20. Januar. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Q4-Abgabe. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu Januar Steuerfristen
Verwandte Glossar-Einträge: Steuerkalender Spanien, Quartalsfrist, Jahreserklärung, Modelo 303, IRPF.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu Januar Steuerfristen
Für Januar Steuerfristen werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - IRPF 2025 plazo de presentación (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria - Modelo 303 plazo de presentacion (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria - Impuesto sobre Sociedades plazos de presentacion (Agencia Tributaria).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRPF-Erklärung 2025 Abgabefrist
Plazo de presentación del modelo 303Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 303 Quartalsfrist für IVA
Modelo 130 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 130 Quartalsfrist für Selbständige in direkter Gewinnermittlung
Agencia Tributaria - IVAAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 390 muss zu den Modelo-303-Perioden passen
Agencia Tributaria - Impuesto sobre Sociedades plazos de presentacionAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Fristseite für die Körperschaftsteuererklärung.
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu allgemeinen IRNR-Steuersätzen ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmuebleAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zum 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienerwerb von Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propioAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur zugerechneten Immobilienrente bei Eigennutzung durch Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Anleitung zu Modelo 210.
Häufige Fragen
Was klärt Januar Steuerfristen in der Praxis?
Januar Steuerfristen klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei Januar Steuerfristen?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für Januar Steuerfristen maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit Januar Steuerfristen zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind Steuerkalender Spanien, Quartalsfrist, Jahreserklärung, Modelo 303. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte Januar Steuerfristen fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
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