Immobilienverkauf Steuer Spanien: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien
Verkauf durch no residente: 3 % Einbehalt, Modelo 211 binnen 3 Monaten, Plusvalía Palma 30 Tage; residente: IRPF ganancia patrimonial. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.
Kurzantwort zu Immobilienverkauf Steuer Spanien
Immobilienverkauf Steuer Spanien im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Tributación venta inmobiliaria.
Immobilienverkauf Steuer Spanien kombiniert Einkommensteuer auf Gewinn, Plusvalía municipal und ggf. 3 % Retención.
No residente: IRNR + Modelo 211; residente: IRPF mit Sonderregeln vivienda habitual.
Käufer zahlt ITP, Verkäufer trägt Verkaufssteuern.
Nicht verwechseln mit: Käufer ITP; Nur Plusvalía; Steuerfrei privat.
Steve Baka
Definition
Verkaufssteuern: ganancia patrimonial (AEAT), IIVTNU Plusvalía (Gemeinde), 3 % retención no residente.
Residente: IRPF progressive; Hauptwohnung Befreiung möglich.
Schenkung: ISD statt Verkauf.
Steve Baka
Wann relevant
Verkauf Ferienwohnung, Hauptwohnung, geerbtes Objekt.
No residente vs. residente unterschiedliche Formulare.
Verlustverkauf: Erstattung 3 %, Plusvalía prüfen.
Steve Baka
Steuerfolgen
IRNR 19/24 % auf Gewinn; 3 % vom Gesamtpreis einbehalten.
Plusvalía nach suelo-Tabelle.
Residente IRPF: Befreiung wiederinvestition vivienda habitual.
Steve Baka
Formulare und Fristen
Modelo 211: 3 Monate.
Plusvalía: 30 Werktage Palma.
IRPF residente: nächste Renta.
Käufer zahlt 3 % an AEAT.
Steve Baka
Unterlagen
Escritura, Anschaffungskosten, Reformen.
IBI-Verlauf, catastral.
Käufer-Nachweis 3 %.
Steve Baka
Typische Fehler
Plusvalía vergessen.
3 % als Endsteuer.
Anschaffungskosten nicht belegen.
Steve Baka
Abgrenzung
Abgrenzung immobilienkauf: Erwerber.
Abgrenzung itp: Käufersteuer.
Abgrenzung isd: unentgeltliche Übertragung.
Steve Baka
Belegte Steuerfakten zu Immobilienverkauf Steuer Spanien
Für Immobilienverkauf Steuer Spanien sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:
3 % Retención: Käufer führt Vorauszahlung IRNR des no residente Verkäufers ab. Wert/Regel: 3 % Kaufpreis. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, 3 % Retención. Verifiziert am 2026-07-06.
Modelo 211: Verkäufererklärung IRNR nach Notar. Wert/Regel: 3 Monate. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Modelo 211. Verifiziert am 2026-07-06.
Plusvalía Palma: Kommunale Plusvalía nach Übertragung. Wert/Regel: 30 Werktage. Quelle: seuelectronica.palma.cat, Plusvalía Palma. Verifiziert am 2026-07-06.
Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.
Steve Baka
Verwandte Begriffe zu Immobilienverkauf Steuer Spanien
Verwandte Glossar-Einträge: Vendedor no residente de inmueble, Ganancia patrimonial, Plusvalia Municipal, Modelo 211, Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt.
Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.
Steve Baka
Offizielle Quellen zu Immobilienverkauf Steuer Spanien
Für Immobilienverkauf Steuer Spanien werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria (offizielle Quelle), Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmueble (Agencia Tributaria), Ajuntament de Palma - Plusvalia IVTNU informacion y calculo (Ajuntament de Palma).
Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.
Steve Baka
Quellen
Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten
Modelo 210 instruccionesAgencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist nach Immobilienverkauf
Convenio Reino Unido EspañaMinisterio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Vereinigtes Königreich Spanien Immobiliengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen
Plusvalía.01 - IVTNU Municipio de PalmaAjuntament de Palma. Quellenbelegter Steuerfakt: Plusvalía Palma Fristen bei Übertragung
Modelo 600 instruccionesAgencia Tributaria de las Illes Balears. Quellenbelegter Steuerfakt: Balearen-Immobiliensteuer mit regionalen und kommunalen Quellen
Agencia Tributaria - Persona fisica residente en EspanaAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.
Agencia Tributaria - No residentesAgencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.
Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu allgemeinen IRNR-Steuersätzen ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propioAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur zugerechneten Immobilienrente bei Eigennutzung durch Nichtresidenten.
Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimientoAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.
Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanenteAgencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.
Agencia Tributaria - Modelo 149Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.
Häufige Fragen
Was klärt Immobilienverkauf Steuer Spanien in der Praxis?
Immobilienverkauf Steuer Spanien klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.
Welche Unterlagen helfen bei Immobilienverkauf Steuer Spanien?
Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.
Welche Quellen sind für Immobilienverkauf Steuer Spanien maßgeblich?
Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Themen hängen mit Immobilienverkauf Steuer Spanien zusammen?
Nahe Prüfpunkte sind Vendedor no residente de inmueble, Ganancia patrimonial, Plusvalia Municipal, Modelo 211. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Wann sollte Immobilienverkauf Steuer Spanien fachlich geprüft werden?
Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.
Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.
Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.