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Vendedor no residente de inmueble: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien

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Vendedor no residente: Käufer zahlt 3 % an AEAT, Verkäufer reicht Modelo 211 ein; plusvalía municipal binnen 30 Tagen in Palma. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.

kurzantwort

Kurzantwort zu Vendedor no residente de inmueble

Vendedor no residente de inmueble im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Vendedor no residente de inmueble.

Vendedor no residente de inmueble verkauft spanische Immobilie ohne residencia fiscal.

3 % Kaufpreis-Retención durch Käufer; Verkäufer deklariert Gewinn in Modelo 211.

Zusätzlich plusvalía municipal an Ayuntamiento de Palma (30 Tage).

Nicht verwechseln mit: Käufer Steuerpflicht ITP; Residente Verkäufer IRPF; Steuerfreier privater Verkauf.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Vendedor no residente de inmueble verkauft spanische Immobilie ohne residencia fiscal. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
definition

Definition

Verkäufer no residente: natürliche Person ohne residencia fiscal als Übertragender einer Immobilie.

IRNR auf ganancia patrimonial; retención 3 % durch Erwerber.

Plusvalía IIVTNU kommunale Steuer auf Bodenwertsteigerung.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Plusvalía IIVTNU kommunale Steuer auf Bodenwertsteigerung. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
wann relevant

Wann relevant

Verkauf Ferienwohnung Mallorca durch Deutschen.

Schenkung vs. Verkauf (ISD statt IRNR).

Erbschaftsverkauf durch Erben no residentes.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Erbschaftsverkauf durch Erben no residentes. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
steuerfolgen

Steuerfolgen

IRNR 19 %/24 % auf Veräußerungsgewinn nach Kosten.

3 % vom Kaufpreis als Vorauszahlung.

Plusvalía nach Holding-Dauer und valor catastral suelo.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Plusvalía nach Holding-Dauer und valor catastral suelo. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
formulare fristen

Formulare und Fristen

Modelo 211: 3 Monate nach Notar.

Plusvalía Palma: 30 Werktage nach escritura.

Erstattung überzahlter 3 % via AEAT.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Erstattung überzahlter 3 % via AEAT. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
unterlagen

Unterlagen

Escritura, Anschaffungsnachweis, Reformbelege.

IBI-Verlauf, catastral, NIE.

Käufer-Nachweis 3 % Zahlung.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Käufer-Nachweis 3 % Zahlung. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
fehler

Typische Fehler

Plusvalía vergessen.

Anschaffungskosten nicht belegen.

Frist 3 Monate versäumen.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Frist 3 Monate versäumen. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
abgrenzung

Abgrenzung

Abgrenzung propietario: Besitzphase.

Abgrenzung immobilienverkauf-steuer-spanien: Gesamtüberblick.

Abgrenzung ISD: Erbschaft/Schenkung.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist Abgrenzung ISD: Erbschaft/Schenkung. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
belegte steuerfakten

Belegte Steuerfakten zu Vendedor no residente de inmueble

Für Vendedor no residente de inmueble sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:

3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten: Beim Erwerb einer Immobilie von einem Nichtresidenten muss der Käufer nach AEAT 3 Prozent der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und über Modelo 211 als Zahlung auf die Steuer des Verkäufers einzahlen. Wert/Regel: 3%. Quelle: Agencia Tributaria, Retención del adquirente de un inmueble. Verifiziert am 2026-07-03.

Modelo 210 Frist nach Immobilienverkauf: Bei Immobilienveräußerungen durch Nichtresidenten ist Modelo 210 nach AEAT innerhalb von drei Monaten einzureichen, nachdem ein Monat ab Übertragung verstrichen ist. Wert/Regel: drei Monate nach Ablauf eines Monats ab Übertragung. Quelle: Agencia Tributaria, Modelo 210 instrucciones. Verifiziert am 2026-07-03.

Plusvalía Palma Käuferpflicht bei nichtresidentem Verkäufer: Die Sede electrónica de Palma nennt bei Kaufverträgen als Steuerschuldner grundsätzlich den Übertragenden oder Verkäufer; wenn der Verkäufer eine natürliche Person ohne spanische Residenz ist, ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Wert/Regel: Käufer zahlt bei nichtresidentem Verkäufer. Quelle: Ajuntament de Palma, Plusvalía.01 - IVTNU Municipio de Palma. Verifiziert am 2026-07-03.

3 % Retención: Erwerber führt 3 % des Kaufpreises an AEAT ab. Wert/Regel: 3 %. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, 3 % Retención. Verifiziert am 2026-07-06.

Modelo 211 Frist: Verkäufererklärung binnen drei Monaten nach Übertragung. Wert/Regel: 3 Monate. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Modelo 211 Frist. Verifiziert am 2026-07-06.

Plusvalía Palma: Plusvalía municipal binnen 30 Werktagen nach Notar in Palma. Wert/Regel: 30 Werktage. Quelle: seuelectronica.palma.cat, Plusvalía Palma. Verifiziert am 2026-07-06.

Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist konkrete Werte nur mit Quelle und Prüfdatum der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
verwandte begriffe

Verwandte Begriffe zu Vendedor no residente de inmueble

Verwandte Glossar-Einträge: Modelo 211, Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt, Ganancia patrimonial, Plusvalia Municipal, Immobilienverkauf Steuer Spanien.

Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist die saubere Abgrenzung zum nächsten Begriff der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
quellen

Offizielle Quellen zu Vendedor no residente de inmueble

Für Vendedor no residente de inmueble werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.

Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmueble (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria (offizielle Quelle), Ajuntament de Palma - Plusvalia IVTNU informacion y calculo (Ajuntament de Palma).

Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 3 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.

Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.

Meine Einordnung: Bei Vendedor no residente de inmueble ist die passende offizielle Quelle für genau diese Pflicht der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
Quellen

Quellen

Retención del adquirente de un inmueble

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten

Modelo 210 instrucciones

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist nach Immobilienverkauf

Convenio Reino Unido España

Ministerio de Hacienda. Quellenbelegter Steuerfakt: DBA Vereinigtes Königreich Spanien Immobiliengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen

Plusvalía.01 - IVTNU Municipio de Palma

Ajuntament de Palma. Quellenbelegter Steuerfakt: Plusvalía Palma Fristen bei Übertragung

Modelo 600 instrucciones

Agencia Tributaria de las Illes Balears. Quellenbelegter Steuerfakt: Balearen-Immobiliensteuer mit regionalen und kommunalen Quellen

Agencia Tributaria - Persona fisica residente en Espana

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.

Agencia Tributaria - No residentes

Agencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.

Agencia Tributaria - Tipos gravamen IRNR sin establecimiento permanente

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu allgemeinen IRNR-Steuersätzen ohne Betriebsstätte.

Agencia Tributaria - Renta imputada inmueble urbano uso propio

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur zugerechneten Immobilienrente bei Eigennutzung durch Nichtresidenten.

Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimiento

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.

Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanente

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.

Agencia Tributaria - Modelo 149

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.

FAQ

Häufige Fragen

Was klärt Vendedor no residente de inmueble in der Praxis?

Vendedor no residente de inmueble klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.

Welche Unterlagen helfen bei Vendedor no residente de inmueble?

Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.

Welche Quellen sind für Vendedor no residente de inmueble maßgeblich?

Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Themen hängen mit Vendedor no residente de inmueble zusammen?

Nahe Prüfpunkte sind Modelo 211, Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt, Ganancia patrimonial, Plusvalia Municipal. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.

Wann sollte Vendedor no residente de inmueble fachlich geprüft werden?

Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.

Steuerbegriff im Kontext

Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.

Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.

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