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Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt: Bedeutung, Quellen und Steuerkontext in Spanien

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Der Käufer zahlt 3 % des Kaufpreises an die AEAT als retención; Verkäufer verrechnet dies in Modelo 211 mit dem tatsächlichen IRNR-Gewinn. Quellenbelegter Glossar-Eintrag mit Definition, Abgrenzung, Formularen, Unterlagen und offiziellen Primärquellen für den Steuerkontext Spanien.

kurzantwort

Kurzantwort zu Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt

Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt im spanischen Steuerkontext. Spanischer Begriff: Retención 3 % en venta de inmueble (no residente).

Die 3-%-Retención ist eine Vorauszahlung auf IRNR des verkaufenden no residente.

Der Erwerber (residente oder no residente) führt sie an AEAT ab.

Überzahlung wird erstattet, Unterzahlung nachgezahlt.

Nicht verwechseln mit: ITP Käufersteuer; Plusvalía; Notargebühr.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Die 3-%-Retención ist eine Vorauszahlung auf IRNR des verkaufenden no residente. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
definition

Definition

Retención del 3 %: Art. 25 Ley IRNR bei Übertragung durch Verkäufer ohne residencia fiscal.

Bemessungsgrundlage: gesamter Kaufpreis, nicht nur Gewinn.

Zahlung durch adquirente mit Modelo.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Zahlung durch adquirente mit Modelo. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
wann relevant

Wann relevant

Jeder Immobilienkauf von no residente Verkäufer.

Auch wenn Käufer Deutscher no residente ist.

Pflicht unabhängig von Gewinnhöhe.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Pflicht unabhängig von Gewinnhöhe. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
steuerfolgen

Steuerfolgen

3 % vom Kaufpreis als Minimum-Vorauszahlung.

Tatsächliche Steuer auf ganancia oft niedriger → Erstattung.

Bei Verlust: volle Erstattung der 3 %.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Bei Verlust: volle Erstattung der 3 %. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
formulare fristen

Formulare und Fristen

Käufer zahlt bei Notar/ danach unverzüglich.

Verkäufer Modelo 211 binnen 3 Monate.

Erstattungsantrag AEAT.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Erstattungsantrag AEAT. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
unterlagen

Unterlagen

Escritura mit Kaufpreis, NIE Verkäufer/Käufer.

Nachweis 3 % Zahlung.

Anschaffungskosten Verkäufer.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Anschaffungskosten Verkäufer. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
fehler

Typische Fehler

Käufer zahlt 3 % nicht.

3 % als finale Steuer betrachten.

Erstattung nicht beantragen.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Erstattung nicht beantragen. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
abgrenzung

Abgrenzung

Abgrenzung ganancia patrimonial: tatsächlicher Gewinn.

Abgrenzung plusvalía: Gemeindesteuer.

Abgrenzung AJD: Neubau-Käufer.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist Abgrenzung AJD: Neubau-Käufer. der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
belegte steuerfakten

Belegte Steuerfakten zu Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt

Für Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt sind diese Werte, Fristen oder Schwellen mit offizieller Quelle hinterlegt:

Satz: Drei Prozent des gesamten Kaufpreises als retención IRNR. Wert/Regel: 3 %. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Satz. Verifiziert am 2026-07-06.

Schuldner: Käufer ist gesetzlich verpflichtet zur Einbehaltung und Abführung. Wert/Regel: Erwerber zahlt. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Schuldner. Verifiziert am 2026-07-06.

Verrechnung: Verkäufer verrechnet 3 % in der Gewinnerklärung. Wert/Regel: Modelo 211. Quelle: sede.agenciatributaria.gob.es, Verrechnung. Verifiziert am 2026-07-06.

Diese Fakten ersetzen keine Einzelfallberechnung. Sie zeigen, welche Zahl oder Frist aus welcher offiziellen Quelle stammt.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist konkrete Werte nur mit Quelle und Prüfdatum der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
verwandte begriffe

Verwandte Begriffe zu Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt

Verwandte Glossar-Einträge: Vendedor no residente de inmueble, Modelo 211, Ganancia patrimonial, Immobilienverkauf Steuer Spanien, IRNR.

Die Verwandten helfen, den nächsten Prüfungsschritt einzugrenzen, ohne den Begriff mit einem ähnlichen Formular oder Status zu vermischen.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist die saubere Abgrenzung zum nächsten Begriff der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
quellen

Offizielle Quellen zu Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt

Für Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt werden bevorzugt offizielle Quellen genutzt: Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, ATIB, Catastro, TGSS, EU- und OECD-Material sowie einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen.

Ausgangsquellen dieser Seite: Agencia Tributaria - Retención del adquirente de un inmueble (Agencia Tributaria), Agencia Tributaria (offizielle Quelle).

Für diese Seite liegen 6 redaktionelle Aussagen mit 2 Quellenverweisen vor. Maßgeblich bleibt, ob die jeweilige Aussage zur Person, zum Zeitraum, zur Steuerart und zur zuständigen Stelle des Falls passt.

Letzte redaktionelle Prüfung: 2026-07-06. Vor einer Handlung sollte die aktuelle offizielle Seite geprüft werden.

Meine Einordnung: Bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt ist die passende offizielle Quelle für genau diese Pflicht der belastbare Einstieg. Erst wenn Status, Zeitraum, Quelle und Nachweis zusammenpassen, wird aus dem Begriff eine verwertbare Steuerentscheidung.
Steve Baka
Quellen

Quellen

Tax Agency - Tax rates for income tax for non-residents without a permanent establishment

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR allgemeiner Steuersatz für EU/EWR-Nichtresidenten

Retención del adquirente de un inmueble

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: 3-Prozent-Einbehalt beim Immobilienverkauf durch Nichtresidenten

Renta imputada de inmueble urbano para uso propio

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: IRNR-Bemessung bei selbst genutzter Immobilie

Modelo 210 instrucciones

Agencia Tributaria. Quellenbelegter Steuerfakt: Modelo 210 Frist für zugerechnete Immobilienrente 2025

Agencia Tributaria - Persona fisica residente en Espana

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zur steuerlichen Ansässigkeit natürlicher Personen in Spanien.

Agencia Tributaria - No residentes

Agencia Tributaria. Offizieller AEAT-Einstieg für Steuerpflichten von Personen, die nicht in Spanien resident sind.

Agencia Tributaria - Modelo 210 procedimiento

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für Modelo 210 und IRNR ohne Betriebsstätte.

Agencia Tributaria - Documentación IRNR sin establecimiento permanente

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Seite zu Unterlagen für IRNR-Erklärungen ohne Betriebsstätte, einschließlich abkommensbezogener Nachweise.

Agencia Tributaria - Modelo 149

Agencia Tributaria. Offizielle AEAT-Verfahrensseite für die Option, den Verzicht oder Ausschluss im Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer.

Agencia Tributaria - Regimen especial impatriados

Agencia Tributaria. Offizieller AEAT-Kontext zum Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer und bestimmte Professionals.

FAQ

Häufige Fragen

Was klärt Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt in der Praxis?

Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt klärt nicht nur einen Begriff, sondern seine steuerliche Funktion: Status, Steuerart, Formular, Frist, Behörde oder Nachweis. Wichtig ist, ob der Begriff im konkreten Jahr eine Erklärung, Zahlung, Meldung oder Abgrenzung zu einem anderen Staat auslöst.

Welche Unterlagen helfen bei Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt?

Hilfreich sind Belege, die Person, Zeitraum und Sachverhalt tragen: NIE oder NIF, Aufenthaltskalender, Bescheide, Verträge, Katasterdaten, Zahlungsnachweise, Bank- oder Depotunterlagen und bisherige Steuererklärungen. Welche Belege zählen, hängt von der Rolle des Begriffs ab.

Welche Quellen sind für Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt maßgeblich?

Vorrang haben die zuständigen offiziellen Quellen. Je nach Begriff sind das Agencia Tributaria, BOE, Ministerio de Hacienda, DGT, TEAC, ATIB, BOIB, Gemeinde, EU, OECD oder ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Themen hängen mit Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt zusammen?

Nahe Prüfpunkte sind Vendedor no residente de inmueble, Modelo 211, Ganancia patrimonial, Immobilienverkauf Steuer Spanien. Diese Verknüpfungen helfen, den nächsten Schritt einzugrenzen, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Falls.

Wann sollte Nichtresidenten Immobilienverkauf Einbehalt fachlich geprüft werden?

Fachliche Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Staaten, hohe Werte, Fristversäumnisse, unklare Residenz, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder fehlende Nachweise beteiligt sind.

Steuerbegriff im Kontext

Verbinde Begriff, Formular, Quelle und Steuerfall.

Die Wissensbasis macht sichtbar, welche Nachbarbegriffe, Quellen und Prüfschritte zum Thema gehören.

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